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Evakuierungswege und Notausgänge

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DIE PLANUNG DER EVAKUIERUNGSWEGE UND NOTAUSGÄNGE IST EIN ENTSCHEIDENDER BESTANDTEIL DER SICHERHEITSKONZEPTE FÜR GEBÄUDE

DIE PLANUNG DER EVAKUIERUNGSWEGE UND NOTAUSGÄNGE IST EIN ENTSCHEIDENDER BESTANDTEIL DER SICHERHEITSKONZEPTE FÜR GEBÄUDE

Eine effektive Planung gewährleistet, dass alle Personen im Falle eines Notfalls sicher und schnell das Gebäude verlassen können. Diese Planung muss gesetzliche Vorschriften beachten und gleichzeitig praktische Erwägungen zur Nutzung und zur Besucherfrequenz der Liegenschaft berücksichtigen.

Wesentliche Strategien zur Planung von Evakuierungswegen und Notausgängen im Gebäudesicherheitskonzept

Zu Beginn ist eine gründliche Analyse der Liegenschaft erforderlich:

  • Gebäudestruktur und -nutzung: Art und Zweck des Gebäudes (z.B. Bürogebäude, Schule, Krankenhaus), Lage der Haupt- und Nebenräume.

  • Belegungskapazität: Maximale Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig in der Liegenschaft aufhalten können.

  • Bestehende Zugänge und Ausgänge: Anzahl und Lage bestehender Ein- und Ausgänge.

Die Planung muss die relevanten gesetzlichen Anforderungen und Normen einhalten:

  • Bauordnungen der Bundesländer: Diese regeln u.a. die Mindestbreite und die Anzahl der erforderlichen Notausgänge.

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3): Spezifiziert Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge hinsichtlich ihrer Breite, Markierung und Beleuchtung.

  • Brandschutzverordnungen: Vorgaben zum Brandschutz, die auch die Planung von Evakuierungswegen beeinflussen.

Notausgänge müssen so geplant werden, dass sie eine schnelle Evakuierung ermöglichen und gleichzeitig gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

  • Verteilung der Notausgänge: Notausgänge müssen so verteilt sein, dass sie von jedem Punkt im Gebäude schnell erreichbar sind.

  • Zugänglichkeit: Notausgänge dürfen nicht durch Barrieren blockiert oder schwer zugänglich sein.

  • Beschilderung: Klare und deutlich sichtbare Kennzeichnung der Notausgänge.

Die Wegeführung zu den Notausgängen muss sorgfältig geplant werden:

  • Fluchtwegbreite: Die Breite der Fluchtwege muss ausreichend sein, um die sichere Evakuierung aller Personen zu ermöglichen. Diese richtet sich nach der maximalen Belegung.

  • Hindernisfreiheit: Fluchtwege müssen frei von Hindernissen sein, die im Notfall eine Evakuierung erschweren könnten.

  • Beleuchtung: Notbeleuchtung muss sicherstellen, dass die Fluchtwege auch bei Stromausfall beleuchtet sind.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen unterstützen die Effektivität der Evakuierungswege:

  • Notbeleuchtung: Automatische Notbeleuchtungssysteme, die bei Stromausfall aktiviert werden.

  • Rauchmelder und Brandschutztüren: Installierung entlang der Fluchtwege zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch und Feuer.

  • Leitsysteme: Bodenmarkierungen oder Lichtsysteme, die den Weg zu den Ausgängen weisen.

Alle Evakuierungswege und Notausgänge müssen barrierefrei gestaltet sein, um die Evakuierung für Personen mit Behinderungen zu gewährleisten:

  • Barrierefreie Gestaltung: Rampen statt Treppen, breite Türen, spezielle Alarmierungssysteme für Hörgeschädigte.

Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Evakuierungswege und Notausgänge sind notwendig, um deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen:

  • Regelmäßige Inspektionen: Überprüfung der Beleuchtung, Beschilderung und Freihaltung der Wege.

  • Wartung der Sicherheitssysteme: Überprüfung der Notbeleuchtung, Rauchmelder und Brandschutztüren.

Regelmäßige Schulungen und Übungen für die Nutzer der Liegenschaft tragen zur Sicherheit bei:

  • Evakuierungsübungen: Regelmäßige Durchführung von Übungen, um die Nutzer mit den Evakuierungswegen vertraut zu machen.

  • Information und Schulung: Bereitstellung von Informationen über die Lage der Notausgänge und das richtige Verhalten im Notfall.