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Evakuierungshelfer

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EVAKUIERUNGSHELFER / BRANDSCHUTZHELFER / SICHERHEITSHELFER

EVAKUIERUNGSHELFER / BRANDSCHUTZHELFER / SICHERHEITSHELFER

Evakuierungshelfer, auch bekannt als Brandschutzhelfer oder Sicherheitshelfer, sind in deutschen Unternehmen eine wichtige Säule der betrieblichen Sicherheitsstruktur. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchführung von Evakuierungen und Notfallmaßnahmen. Ihre Aufgaben, Ausbildung und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert und zentral für die Gewährleistung der Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher im Notfall.

Rollen und Verantwortlichkeiten von Helfern in Notfall- und Sicherheitsszenarien

Gesetzliche Grundlagen:

  • Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind deutsche Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu treffen, was die Benennung von Evakuierungshelfern einschließt.

  • ArbStättV- §4, Absatz 4: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.

  • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in ihren Vorschriften und Regelwerken (insbesondere DGUV Regel 100-001) spezifische Anweisungen zur Ausbildung und Anzahl der Evakuierungshelfer.

Verantwortlichkeiten:

  • Evakuierungshelfer unterstützen bei der Räumung von Arbeitsstätten und helfen insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität.

  • Sie sind ausgebildet, um im Notfall Ruhe zu bewahren, die Evakuierung zu leiten und erste Hilfe zu leisten.

Festlegung einer angemessenen Anzahl von Evakuierungshelfern:

  • Bedarfsanalyse: Unternehmen müssen die Anzahl der Evakuierungshelfer basierend auf der Größe, Struktur und Nutzung der Arbeitsstätte festlegen. Wichtige Faktoren sind dabei die Anzahl der Stockwerke, die Komplexität der Gebäudestrukturen und die maximale Belegschaft zu jedem Zeitpunkt.

  • Richtlinien und Normen: Die Bestimmung der Helferanzahl sollte auch die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und geltenden Vorschriften berücksichtigen, die oft spezifische Anforderungen oder Richtwerte für unterschiedliche Arbeitsumgebungen vorsehen.

Ausbildungsinhalte:

  • Basiswissen zur Prävention von Bränden im eigenen Tätigkeitsbereich

  • Basiswissen zur Schaffung sicherer Flucht- und Rettungswege im täglichen Betrieb und im Notfall

  • Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen, wie Feuerlöschern, Wandhydranten, sonstigen Sonderlöschmitteln wie Löschdecken und-brausen, sowie von Löschgasen,

  • Handhabung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Schulung als Evakuierungshelfer, um diverse Orte im Unternehmen zu kennen, an denen sich ggf. trotz Räumung noch Menschen aufhalten könnten, um diese gewissenhaft zu durchsuchen.

  • Brandschutz: Grundkenntnisse über Brandverhütung und Brandbekämpfung.

  • Erste Hilfe: Fähigkeiten, um Erste Hilfe zu leisten, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft.

  • Evakuierungstechniken: Kenntnisse über sichere Evakuierungsmethoden und -wege, Umgang mit Not- und Panikausgängen.

  • Kommunikation: Schulung in effektiver Kommunikation, um im Notfall Anweisungen klar und verständlich zu geben.

Schulungsanbieter:

  • Ausbildungen werden typischerweise von der Berufsgenossenschaft oder anderen zertifizierten Anbietern durchgeführt.

Vor der Evakuierung:

  • Regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung von Sicherheitsausrüstungen und Fluchtwegen.

  • Meldung von Mängeln an Sicherheitskennzeichen oder Sicherheitseinrichtungen

  • Meldung festgestellter Mängel an Flucht- und Rettungswegen

  • Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen und -schulungen.

Während der Evakuierung:

  • Aktivierung des Alarmsystems und sicherstellen, dass alle Personen das Gebäude verlassen.

  • Führung und Unterstützung aller Mitarbeiter und Besucher, insbesondere von Personen mit besonderen Bedürfnissen, beim Verlassen des Gebäudes bis zum Sammelplatz.

  • Bedienung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im zugewiesenen Verantwortungsbereich

  • Gezielte Ansprache von Personen im Gebäude während eines Evakuierungsalarms und Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes

  • Unterstützung von Menschen mit Gehhilfen, im Rollstuhl, mit Seh- und Hörbehinderungen

  • Begleitung von Kindern und älteren Menschen

  • Bedienung von Notausgangstüren, bzw. besonderen Verriegelungen

  • Überprüfung der Räumlichkeiten auf zurückgebliebene Personen.

  • Betreuung von Personen am Sammelplatz

  • Kommunikation mit Brandschutzbeauftragtem, bzw. Feuerwehr

Nach der Evakuierung:

  • Meldung an den Notfall- oder Krisenstab über den Status der Evakuierung.

  • Unterstützung bei der Zählung aller evakuierten Personen am Sammelpunkt.

  • Bereitstellung von Erster Hilfe und Unterstützung, bis Rettungsdienste eintreffen.

Herausforderungen:

  • Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter die Anweisungen der Evakuierungshelfer beachten.

  • Umgang mit Paniksituationen und Aufrechterhaltung der Ordnung.

Lösungsansätze:

  • Regelmäßige Drills und Übungen, um die Reaktionen in Notfallsituationen zu verbessern.

  • Klar definierte und gut kommunizierte Notfallpläne.