Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Facility Management: Evakuierungen » Evakuierungskonzept » Unterlagen und Pläne » Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eine wichtige Richtlinie in Deutschland, die präventive Maßnahmen zum Schutz vor Bränden regelt.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eine wichtige Richtlinie in Deutschland, die präventive Maßnahmen zum Schutz vor Bränden regelt.

Sie gibt klare Vorgaben, wie Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden und Einrichtungen zu gestalten und umzusetzen sind. Die Brandschutzordnung ist in drei Teile unterteilt, die sich an unterschiedliche Adressaten richten: Teil A für alle Personen, Teil B für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben und Teil C für die Feuerwehr. Die Einhaltung und regelmäßige Überprüfung dieser Ordnung ist unerlässlich, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein und wirksam handeln zu können.

Umsetzung der DIN 14096 zur Verbesserung des Brandschutzes in Gebäuden

Teil A: Allgemeine Hinweise enthält grundlegende Verhaltensregeln im Brandfall und präventive Hinweise:

  • Verhaltensregeln im Brandfall: Ruhe bewahren, den Brand melden, andere warnen, das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen und Sammelplätze aufsuchen.

  • Meldung eines Brandes: Notrufnummer (in Deutschland 112) wählen, dabei Angaben zum Ort, Art und Ausmaß des Brandes machen.

  • Evakuierung: Die nächstgelegenen Notausgänge benutzen, keine Aufzüge verwenden, behinderten und hilfsbedürftigen Personen helfen.

  • Verbotene Handlungen: Rauchen in nicht dafür vorgesehenen Bereichen, offenes Feuer und unachtsamer Umgang mit brennbaren Materialien.

Teil B: Besondere Hinweise für Personen mit Brandschutzaufgaben enthält detaillierte Anweisungen zur Überwachung und Durchführung von Brandschutzmaßnahmen:

  • Überwachung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen: Regelmäßige Kontrollen von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen, Rauchabzügen und anderen Brandschutzeinrichtungen.

  • Schulung und Unterweisung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter in Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen, Durchführung von Evakuierungsübungen.

  • Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzdokumentation: Pflege und regelmäßige Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzordnungen und anderen relevanten Dokumenten.

  • Durchführung von Brandschutzbegehungen: Regelmäßige Begehungen zur Identifikation und Beseitigung von Brandgefahren.

Teil C: Hinweise für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte enthält Informationen, die im Einsatzfall notwendig sind:

  • Zugang zu wichtigen Informationen: Lagepläne, Standorte von Hydranten, Feuerlöschern und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen.

  • Ansprechpartner: Kontaktdaten von Brandschutzbeauftragten und anderen Verantwortlichen.

  • Einsatzstrategien: Vorgaben und Empfehlungen zur Brandbekämpfung und Evakuierung in spezifischen Gebäuden oder Einrichtungen.

  • Gefahrenstoffe: Informationen über Lagerorte und Mengen gefährlicher Stoffe sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.