FLUCHT- und RettungsWEGEPLÄNE SIND ESSENTIELLE SICHERHEITSKOMPONENTEN IN GEBÄUDEN UND ANLAGEN, DIE SICHERSTELLEN, DASS PERSONEN IM FALLE EINES NOTFALLS SCHNELL UND SICHER EVAKUIEREN KÖNNEN
Sie sind in Deutschland auch gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) sowie anderen relevanten Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Fluchtwegepläne sind nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements.
Effektive Evakuierung: Schlüsselstrategien für einen schnellen und sicheren Ausgang
Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne
Die DIN ISO 23601, bekannt als „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“, ist eine internationale Norm, die Anforderungen und Methoden für die Gestaltung und Anordnung von Flucht- und Rettungsplänen festlegt. Diese Norm zielt darauf ab, in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden die schnelle und effektive Evakuierung von Personen im Notfall zu ermöglichen. Die Pläne müssen klar, verständlich und schnell erkennbar sein, um im Falle eines Notfalls eine sichere und geordnete Evakuierung zu gewährleisten. Sie beinhaltet Vorgaben zu Symbolen, Farben und anderen Gestaltungselementen, die zur einheitlichen Darstellung verwendet werden sollen.
Klarheit und Zugänglichkeit
Kennzeichnung: Fluchtwege und Notausgänge müssen klar gekennzeichnet und frei von Hindernissen sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch standardisierte Piktogramme und Farben gemäß DIN EN ISO 7010. Das Hauptziel der DIN ISO 7010 ist es, durch einheitliche Sicherheitszeichen die Kommunikation von Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Die Norm dient dazu, die Verständlichkeit von Sicherheitsinformationen zu erhöhen und damit die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.
Beleuchtung:Notausgänge und Fluchtwege müssen ausreichend beleuchtet sein, insbesondere in Krisensituationen, um eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Dies schließt die Installation von Notbeleuchtungen ein, die auch bei Stromausfall funktionieren.
Barrierefreiheit
Barrierefreie Gestaltung: Fluchtwege und Notausgänge müssen für alle Personen zugänglich sein, einschließlich derjenigen mit körperlichen Einschränkungen. Dies umfasst breite Türen, Rampen statt Stufen und ggf. spezielle Evakuierungshilfen.
Erstellung und Aushang
Planerstellung:Flucht- und Rettungswegepläne müssen für jedes Stockwerk eines Gebäudes erstellt werden. Sie zeigen die Route von jedem Punkt des Gebäudes zum nächsten Notausgang.
Standorte:Flucht- und Rettungswegepläne sollten an strategischen Standorten ausgehängt werden, wie z. B. in Fluren, bei Hauptverkehrsadern und in Gemeinschaftsbereichen.
Aktualisierung der Pläne: Flucht- und Rettungswegepläne müssen aktuell gehalten werden, insbesondere nach Umbauten oder Änderungen der Gebäudenutzung.
Inhalte des Fluchtwegplans
Standort des Betrachters
Routen: Alle Fluchtrouten sind eingezeichnet und zeigen die Richtung zum nächsten Ausgang.
Notausgänge: Klare Markierung aller Notausgänge.
Wichtige Sicherheitsausrüstung:Standorte von Feuerlöschern, Alarmknöpfen und Erste-Hilfe-Kästen.
Sammelstellen: Einzeichnung der externen Sammelstellen, wo sich Personen nach der Evakuierung versammeln sollen.
Regeln für das Verhalten im Brandfall
Nachleuchtende Beschichtung oder Hintergrundbeleuchtung könnte erforderlich sein