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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Facility Management: Evakuierungen » Strategie » Planung, Bau und Betrieb » Abgrenzung GU- / Nutzerausstattung

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Planung und Umsetzung der Evakuierungsinfrastruktur im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die Evakuierung sicherstellt, erfolgen betriebsspezifische Anpassungen, Notfallkonzepte und logistische Maßnahmen im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden. Evakuierungsstellen (Sammelstellen, Rettungsbereiche, Wartezonen für mobilitätseingeschränkte Personen) müssen ebenfalls in die Planung aufgenommen und entsprechend den betrieblichen Anforderungen gestaltet werden.

Leistungen des Generalunternehmers (GU)

Der GU stellt die baulichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für eine normgerechte Evakuierung sicher. Dazu gehören:

Bauliche Evakuierungseinrichtungen

  • Errichtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen gemäß Bauordnung und Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A2.3)

  • Bau und Sicherstellung von Notausgängen mit Panikschlössern und entsprechenden Türen gemäß DIN EN 179 und DIN EN 1125

  • Installation von Treppenhäusern und Rettungswegen mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß Bauordnung

  • Barrierefreie Evakuierungswege für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Evakuierungsstellen (GU-Leistungen)

  • Bau von befestigten Sammelstellen im Außenbereich

  • Kennzeichnung von Evakuierungsstellen gemäß DIN ISO 7010

  • Erstellung von barrierefreien Rettungsbereichen innerhalb des Gebäudes für mobilitätseingeschränkte Personen (z. B. Wartezonen mit Notrufsystemen)

  • Grundinstallation von Lautsprechern und Signalanlagen zur Evakuierungssteuerung

Sicherheits- und Warnsysteme

  • Installation von Not- und Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 für eine sichere Evakuierung

  • Fluchtwegkennzeichnungen und beleuchtete Rettungswegschilder gemäß DIN ISO 7010 und DIN EN 60598-2-22

  • Bereitstellung der baulichen Voraussetzungen für Evakuierungsanlagen, wie akustische und optische Warnsysteme

  • Installation von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gemäß DIN 14675 und VDE 0833

Technische Steuerung der Evakuierung

  • Ansteuerung von Entrauchungs- und Lüftungssystemen zur Verbesserung der Fluchtbedingungen

  • Integration von Fluchttürsteuerungen in das Gebäudemanagementsystem

  • Anbindung an externe Gefahrenmeldeanlagen oder Notrufsysteme

Diese Maßnahmen gewährleisten die grundsätzliche bauliche und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit der Evakuierung, ohne auf spezifische betriebliche Evakuierungskonzepte oder Notfallorganisationen einzugehen.

Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Erstellung und Implementierung betrieblicher Evakuierungskonzepte

  • Erarbeitung und Dokumentation eines Evakuierungsplans gemäß Arbeitsstättenverordnung und Brandschutzkonzept

  • Erstellung von betrieblichen Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601

  • Definition von Evakuierungszonen und Sammelstellen für das Personal

  • Zusätzliche Ausschilderung oder Beschilderung nach Corporate Design des Unternehmens

Technische Erweiterungen für betriebliche Notfallkonzepte

  • Erweiterung der Alarmierungssysteme (z. B. Integration in Telefonanlagen, Durchsagesysteme, mobile Benachrichtigungssysteme)

  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für sensible Bereiche (z. B. Serverräume, Labore oder Produktionsanlagen)

  • Installation von Evakuierungshilfen für mobilitätseingeschränkte Personen (z. B. Evakuierungstreppenstühle, Rettungsschlitten)

Evakuierungsstellen (Nutzerausbau)

  • Zusätzliche Sitzgelegenheiten oder Wetterschutz an Sammelstellen

  • Aufstellung von Evakuierungsinformationsstationen oder digitalen Displays zur Lageinformation

  • Erweiterung von Notrufsystemen an Wartezonen innerhalb des Gebäudes

  • Integration vorhandener betrieblicher Evakuierungseinrichtungen (z. B. mobile Notfallausrüstungen, Feuerlöscher)

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Übernahme und Anpassung bestehender Notfallpläne und Alarmierungskonzepte

  • Wiederverwendung vorhandener Evakuierungshilfsmittel

  • Migration bestehender IT-gestützter Evakuierungssoftware oder Notfall-Kommunikationssysteme

Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens angepasst.

Abstimmung in der Werkplanung

Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:

  • Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?

  • Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?

  • Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?

  • Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?

Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Evakuierungsmaßnahmen effizient und technisch einwandfrei integriert werden, ohne dass es zu Unklarheiten, Doppelbeauftragungen oder Koordinationsproblemen kommt.