Der Bauherr spielt eine zentrale und verantwortungsvolle Rolle bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb einer Immobilie, insbesondere in Bezug auf die Sicherheits- und Evakuierungsmaßnahmen. Seine Verantwortung erstreckt sich über alle Phasen eines Bauprojekts und schließt die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Normen ein.
Durch die sorgfältige Auswahl qualifizierter Fachleute, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und die fortlaufende Überwachung kann der Bauherr sicherstellen, dass die Immobilie den höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Der Bauherr ist von Beginn an für die Festlegung der Projektziele verantwortlich, einschließlich der Anforderungen an den Brandschutz und die Evakuierungssicherheit.
Er muss sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben, wie die Musterbauordnung (MBO), Landesbauordnungen (LBO), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), berücksichtigt werden.
Der Bauherr beauftragt Architekten, Ingenieure und Fachplaner, um ein umfassendes Brandschutz- und Evakuierungskonzept zu entwickeln.
Verantwortung für das Brandschutzkonzept
Der Bauherr trägt die Endverantwortung dafür, dass ein wirksames Brandschutzkonzept erstellt wird, das die Anforderungen an die Sicherheit der späteren Nutzer des Gebäudes erfüllt.
Er muss sicherstellen, dass das Konzept die Gefährdungsbeurteilung einbezieht und Maßnahmen wie Fluchtwege, Brandabschnitte, Sprinkleranlagen und Rauchabzugsanlagen umfasst.
Beauftragung und Überwachung der Bauausführung
Der Bauherr schließt Verträge nach VOB/A und VOB/B ab, um sicherzustellen, dass alle baulichen und technischen Maßnahmen ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Er ist verantwortlich für die Auswahl von qualifizierten Bauunternehmen und Fachplanern, die die Brandschutzvorgaben einhalten.
Der Bauherr muss die regelmäßige Überwachung der Baustelle durch Fachbauleiter und Brandschutzsachverständige sicherstellen.
Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Genehmigungsplanung bei den zuständigen Behörden eingereicht und genehmigt wird.
Er ist für die Einhaltung von DIN-Normen (z. B. DIN 14675 für Brandmeldeanlagen, DIN EN 12845 für Sprinkleranlagen) und anderen technischen Regelwerken verantwortlich.
Im Rahmen der Endabnahme ist der Bauherr verpflichtet, die Abnahmeprotokolle zu prüfen und zu bestätigen, dass alle Brandschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Verantwortung in der Betriebsphase
Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Genehmigungsplanung bei den zuständigen Behörden eingereicht und genehmigt wird.
Er ist für die Einhaltung von DIN-Normen (z. B. DIN 14675 für Brandmeldeanlagen, DIN EN 12845 für Sprinkleranlagen) und anderen technischen Regelwerken verantwortlich.
Im Rahmen der Endabnahme ist der Bauherr verpflichtet, die Abnahmeprotokolle zu prüfen und zu bestätigen, dass alle Brandschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Haftung bei Mängeln und Verstößen
Der Bauherr haftet bei Planungs- und Ausführungsmängeln, die zu Gefährdungen führen können. Dies schließt die Verantwortung für Personenschäden und Sachschäden ein.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften kann der Bauherr mit Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.
Sicherstellung der Finanzierung
Der Bauherr ist für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen verantwortlich.
Er trägt auch die Kosten für nachträgliche Änderungen oder Anpassungen, die aufgrund von geänderten Vorschriften oder Mängeln erforderlich werden.