DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN FÜR RÄUMUNGS- UND EVAKUIERUNGSKONZEPTE BILDEN EIN KOMPLEXES GEFLECHT AUS NATIONALEN GESETZEN, VERORDNUNGEN UND TECHNISCHEN REGELN
Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, in Notfällen wie Bränden, Naturkatastrophen oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen die Sicherheit und das Wohl der Menschen zu gewährleisten. Die genaue Umsetzung dieser Vorschriften erfordert eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und effektiv auf Notfälle reagieren zu können.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland legt die grundlegenden Rechte und Pflichten fest, darunter das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG), welches die Basis für den Arbeitsschutz und die Sicherheitsvorschriften im Notfall bildet.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz bildet das Kernstück der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei allen Arbeitsabläufen und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Spezifische Anforderungen an Räumungs- und Evakuierungskonzepte können sich aus folgenden Bestimmungen ableiten:
§ 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 ArbSchG – Allgemeine Grundsätze, die u.a. die Vermeidung von Gefahren und die Bereitstellung von geeigneten Rettungswegen vorsehen.
Bauordnungen der Bundesländer
Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Bauordnung, die detaillierte Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden stellt, einschließlich Vorschriften zu Fluchtwegen und Notausgängen. Diese Regelungen sind zentral für die Planung von Gebäuden und die Gewährleistung ihrer sicheren Nutzung.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die ASRs konkretisieren die Anforderungen des ArbSchG für die Arbeitsstätten.
Besonders relevant für Räumungs- und Evakuierungspläne ist:
ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan": Diese Regelung gibt vor, wie Fluchtwege und Notausgänge beschaffen sein müssen, dass sie jederzeit benutzbar sind und ausreichend gekennzeichnet werden.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie fordert unter anderem, dass Notfallmaßnahmen, einschließlich der Evakuierung, klar definiert und dokumentiert sind.
Die Versammlungsstättenverordnung gilt für Gebäude und Anlagen, die für Veranstaltungen ab 200 Teilnehmern, wie Betriebsversammlungen, genutzt werden
Sie enthält spezifische Vorschriften zur Kapazität und Beschaffenheit von Fluchtwegen, um die Sicherheit großer Menschenmengen zu gewährleisten.
Brandschutzordnungen auf Länder- und kommunaler Ebene regeln die Anforderungen an den Brandschutz in öffentlichen und privaten Gebäuden
Sie umfassen Vorschriften zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, Brandschutztüren und weiteren Sicherheitseinrichtungen.
Feuerwehrgesetze der Länder
Diese Gesetze regeln die Aufgaben und die Organisation der Feuerwehren und beinhalten Vorgaben zur Brandverhütung und -bekämpfung, die indirekt auch die Planung von Evakuierungsmaßnahmen beeinflussen können.
Im Kontext der betrieblichen Evakuierung und des Brandschutzes sind folgende DIN-Normen von besonderer Bedeutung:
DIN 14036: Diese Norm behandelt dynamische Fluchtweglenkungssysteme, die die Selbstrettungszeit bei der Evakuierung von Gebäuden verkürzen können.
DIN 18009-2: Sie beschreibt Verfahren zur Durchführung von Räumungsberechnungen und unterstützt die ingenieurtechnische Planung von Evakuierungen.
DIN 18040-1: Diese Norm legt Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden fest, einschließlich Aspekten des Brandschutzes und der Evakuierung.
DIN ISO 23601: Sie definiert Standards für die Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen, um eine schnelle und geordnete Evakuierung zu gewährleisten.
DIN EN 50849/VDE 0828-1: Diese Norm behandelt elektroakustische Notfallwarnsysteme, die für die Sprachalarmierung und Evakuierung in Notfallsituationen eingesetzt werden.
Im Bereich der betrieblichen Evakuierung und des Brandschutzes sind folgende VDI-Richtlinien von besonderer Bedeutung:
VDI 4062: Evakuierung von Personen im Gefahrenfall; diese Richtlinie bietet Hinweise zur richtigen Alarmierung und Organisation der Evakuierung als Selbstrettung. Sie beschreibt zudem die Schnittstellen zur Fremdrettung, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen.
VDI 6017: Der Aufzug als Personenretter im Brandfall; diese Richtlinie behandelt die Nutzung von Aufzügen zur Evakuierung von Personen im Brandfall und gibt Empfehlungen zur sicheren Anwendung.
VDI 4062 Blatt 3: Handlungsempfehlung für Evakuierungskonzepte auf Baustellen; diese Richtlinie bietet spezifische Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Evakuierungskonzepten auf Baustellen, sowohl im Neubau als auch im Bestand.
VDI 4062 Blatt 4: Handlungsempfehlungen zu Alarmzonen; diese Richtlinie gibt Empfehlungen zur Planung von Alarmzonen, beispielsweise bei Gefahrstoffaustritt, und richtet sich an alle, die mit Evakuierungsplanung beschäftigen.