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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Besucher / Lieferanten

Facility Management: Evakuierungen » Strategie » Rechtsgrundlagen » Besucher / Lieferanten

IN DEUTSCHLAND SIND DIE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR BESUCHER UND LIEFERANTEN AUF UNTERNEHMENSGELÄNDEN KLAR GEREGELT, UM SOWOHL DIE SICHERHEIT DIESER PERSONEN ALS AUCH DIE EINHALTUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN ZU GEWÄHRLEISTEN

IN DEUTSCHLAND SIND DIE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR BESUCHER UND LIEFERANTEN AUF UNTERNEHMENSGELÄNDEN KLAR GEREGELT, UM SOWOHL DIE SICHERHEIT DIESER PERSONEN ALS AUCH DIE EINHALTUNG GESETZLICHER BESTIMMUNGEN ZU GEWÄHRLEISTEN

Die genauen Anforderungen können sich je nach spezifischer Situation und Risikobewertung des Unternehmens unterscheiden. Die Sicherheitsvorschriften für Besucher und Lieferanten sind darauf ausgerichtet, alle Personen auf dem Unternehmensgelände zu schützen. Während Besucher ständig begleitet werden und somit keine gesonderten Sicherheitsunterweisungen benötigen, ist für Lieferanten und Fremdfirmen eine jährliche Sicherheitsunterweisung erforderlich. Die sorgfältige Implementierung und Dokumentation dieser Vorgänge trägt dazu bei, das Risiko von Verletzungen und Schäden im Notfall zu minimieren und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Rechtlicher Rahmen und Einhaltungsmechanismen für die Sicherheit von Besuchern und Lieferanten

Begleitung von Besuchern

  • Ständige Begleitung: Besucher sollten auf dem Betriebsgelände ständig von einem Mitarbeiter begleitet werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass im Falle einer Evakuierung oder eines Notfalls der begleitende Mitarbeiter den Besucher direkt zu einem sicheren Ort führen kann.

  • Keine spezielle Sicherheitsunterweisung erforderlich: Da Besucher ständig begleitet werden, ist eine spezifische Sicherheitsunterweisung für sie in der Regel nicht erforderlich. Die begleitenden Mitarbeiter tragen die Verantwortung, im Notfall die nötigen Anweisungen zu geben.

Jährliche Sicherheitsunterweisungen

  • Fremdfirmenunterweisung: Lieferanten und Mitarbeiter von Fremdfirmen, die regelmäßig das Unternehmensgelände betreten, müssen eine jährliche Sicherheitsunterweisung erhalten. Diese Unterweisung umfasst spezifische Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens, einschließlich Verhalten im Notfall und Kenntnis der Fluchtwege.

  • Dokumentation der Unterweisung: Die Teilnahme an diesen Sicherheitsunterweisungen wird dokumentiert, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und bei Bedarf nachweisen zu können.

Dokumentation

  • Besucherprotokolle: Für Besucher sollten Protokolle geführt werden, die Auskunft über Begleitpersonen und Aufenthaltsdauer geben.

  • Unterweisungsprotokolle für Fremdfirmen: Für Fremdfirmen müssen Protokolle über die erfolgten Sicherheitsunterweisungen geführt werden, inklusive Informationen darüber, wer die Unterweisung wann erhalten hat.