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Gefährdungsbeurteilung im Kontext der betrieblichen Evakuierung

Facility Management: Evakuierungen » Strategie » Risikoanalyse » Gefährdungsbeurteilung

Bei der Erstellung eines Evakuierungskonzepts spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle

Bei der Erstellung eines Evakuierungskonzepts spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle

Sie ermöglicht es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Sicherstellung einer geordneten Evakuierung zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, der darauf abzielt, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie bildet die Grundlage für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Deutschland und ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben.

Merkmale der Gefährdungsbeurteilung:

  • Breiterer Ansatz: Betrachtet alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb, die sich aus Arbeitsmitteln, Arbeitsprozessen, Umgebungsbedingungen und organisatorischen Abläufen ergeben.

  • Regelbasierter Prozess: Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung folgt den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 5 ArbSchG und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

  • Fokus auf Prävention: Ziel ist es, Gefährdungen zu erkennen, bevor sie zu Unfällen oder Zwischenfällen führen, und präventive Maßnahmen festzulegen.

  • Ständige Aktualisierung: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, insbesondere bei Änderungen im Betrieb oder der Einführung neuer Arbeitsmittel.

Identifizierung von Gefährdungen

  • Brandgefahren: Identifikation von Bereichen, in denen entzündliche Stoffe gelagert werden oder elektrische Geräte Brandgefahren darstellen.

  • Gefahrstoffe: Ermittlung von potenziellen Gefährdungen durch chemische Substanzen, die bei einem Unfall freigesetzt werden könnten.

  • Technische Anlagen: Analyse von Maschinen und Anlagen, die bei Fehlfunktionen zu Bränden oder Explosionen führen könnten.

  • Bauliche Gefährdungen: Überprüfung von Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutztüren auf Zugänglichkeit und Funktion.

Bewertung des Risikos und Festlegung von Maßnahmen

  • Brandschutzmaßnahmen: Installation von Brandmeldeanlagen, Rauchabzügen und Sprinkleranlagen zur Früherkennung und Bekämpfung von Bränden.

  • Flucht- und Rettungswege: Sicherstellung, dass Fluchtwege gemäß DIN 18065 und Notausgänge jederzeit zugänglich und klar gekennzeichnet sind.

  • Evakuierungshilfen: Bereitstellung von Evakuierungsstühlen oder speziellen Rettungsräumen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

  • Notfallbeleuchtung: Installation von Notbeleuchtung entlang der Fluchtwege zur Orientierung bei Stromausfall oder starker Rauchentwicklung.