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Evakuierung: Mustergefährdungsbeurteilung

Facility Management: Evakuierungen » Strategie » Risikoanalyse » Mustergefährdungsbeurteilung

Mustergefährdungsbeurteilung: Evakuierung eines Großunternehmens

Mustergefährdungsbeurteilung: Evakuierung eines Großunternehmens

Eine strukturierte und sorgfältig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Organisation einer sicheren, schnellen und effizienten Evakuierung in einem Großunternehmen. Ziel ist es, alle relevanten Gefährdungen zu identifizieren, diese zu bewerten und daraus konkrete organisatorische, technische sowie personelle Maßnahmen abzuleiten, damit eine effektive Evakuierung jederzeit gewährleistet ist.

Rechtliche Grundlagen und Betreiberverantwortung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

  • Ableitung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Vorschriften zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

  • Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung von technischen Anlagen (z. B. Aufzüge, Regalanlagen, Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen).

DGUV Vorschriften und Regeln (z. B. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 113-001, DGUV Information 205-033)

  • Enthalten praxisnahe Informationen zu organisatorischen, technischen und personellen Schutzmaßnahmen.

  • Spezielle Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Festlegung von Fluchtweg-, Rettungsweg- und Brandschutzanforderungen.

  • Vorgaben zur Gestaltung der Alarmierung, Bereitstellung von Brandschutzeinrichtungen und Kennzeichnungen (ASR A1.3, ASR A2.3).

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Bei Laborbetrieben besonders relevant: Umgang mit gefährlichen Chemikalien und biologischen Arbeitsstoffen.

  • Ggf. Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bei entzündbaren Stoffen.

Betreiberverantwortung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen zu treffen, um eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten.

  • Haftungsrisiko: Unterlassung oder mangelhafte Umsetzung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Krisenstab/Notfallmanagementteam

  • Zusammensetzung: Geschäftsführung, Sicherheitsfachkraft, Werkschutz, Betriebsarzt, Laborleitung, Lagerleitung, Personalvertretung, ggf. Kommunikationsabteilung.

  • Aufgabe: Steuerung und Koordination aller Maßnahmen während einer Evakuierung, Kommunikation mit Rettungskräften und Behörden, Entscheidungsfindung in Echtzeit.

Evakuierungs- und Brandschutzhelfer

  • Ermittlung der notwendigen Helferanzahl (Empfehlung: je nach Gefährdung und Gebäudegröße ca. 5 % der Belegschaft).

  • Aufgabengebiete: Räumung von Gebäuden, Unterstützung von Personen mit Behinderungen, erste Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden, Einweisung der Feuerwehr.

Kommunikation und Alarmierung

  • Mehrkanalige Alarmierung (akustische Sirenen, Durchsagen, optische Signale) zur Unterstützung taubstummer Mitarbeitender sowie arbeitender Personen in lauten Bereichen (z. B. Produktion).

  • Nutzung von Betriebs-App, E-Mail oder SMS-Verteiler für Führungskräfte.

  • Warnleuchten in den Bereichen mit hoher Lärmbelastung oder bei Mitarbeitenden mit Hörbeeinträchtigung.

Flucht- und Rettungswege

  • Beschilderung und Beleuchtung gem. Arbeitsstättenverordnung/ASR A1.3.

  • Türen müssen im Panikfall leicht zu öffnen sein (Notausgänge ohne Schlüsselzwang).

  • Barrierefreie Fluchtwege für Mitarbeitende mit Handicap (Rollstühle, taubstumme Mitarbeitende mit spezieller Wegweisung).

Sammelstellen

  • Eindeutige Kennzeichnung durch Sammelplatzsteelen mit beschrifteten Bereichs- oder Alphabetcodes (z. B. Sammelpunkt A, B, C…).

  • Verteilt auf dem Firmengelände, sodass sich keine Überfüllung bildet.

  • Ausreichende Beleuchtung, stabile Beschilderung, idealerweise Wetterschutz oder ausreichende Rettungsdecken bei Kälte.

Dokumentation

  • Erstellung von Notfall- und Gefahrenabwehrplänen, die klar regeln, wer wann was zu tun hat.

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich oder nach relevanten Umbaumaßnahmen.

Brand

  • Besonders in Hochregallagern (Papier, Karton, Holzpaletten), Laboren mit brennbaren Stoffen.

  • Gefahr schneller Brandausbreitung, starke Rauchentwicklung durch Kunststoffe, Chemikalien oder Verpackungen.

Explosion

  • Mögliche Entstehung durch leicht entzündbare Dämpfe, Gase oder Stäube im Hochregallager oder Labor.

  • Hohe Druckwelle, Trümmerflug, Lebensgefahr.

Gefahrstoffaustritt (Chemische Substanzen)

  • Labore mit potenziell giftigen, ätzenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen.

  • Risiko von Atemwegsreizungen, Verätzungen, Vergiftungen.

Technische Störungen

  • Stromausfall (Beeinträchtigung des Zutrittskontrollsystems, Notbeleuchtung muss greifen).

  • Ausfall der automatischen Regalbediengeräte im Hochregallager (Blockade der Verkehrswege).

  • Kommunikationsstörungen (Ausfall von Durchsage- oder Warnsystemen).

Naturkatastrophen (Sturm, Hochwasser, Erdbeben)

  • Beschädigung von Gebäudeteilen, Blockade von Flucht- und Rettungswegen.

  • Mögliches Versagen von Notstrom und kritischen Versorgungseinrichtungen.

Sabotage/Terrorakte

  • Unbefugte Zutritte trotz Zutrittskontrollsystem (manipulierte oder gestohlene Ausweise).

  • Zielgerichtete Störung des Betriebes oder Gefährdung.

Panik & Verletzungen während der Flucht

  • Bei 2000 Mitarbeitenden besteht hohes Gedrängepotenzial.

  • Verletzungsgefahr durch Stürze, Stolpern, Drängeln.

  • Fehlverhalten einzelner, unzureichende Kennzeichnung oder Informationsmängel für taubstumme Mitarbeitende.

Herausforderungen für taubstumme Mitarbeitende

  • Fehlende oder verspätete Wahrnehmung akustischer Alarmsignale.

  • Risiko der Informationslücke bei spontanen Durchsagen ohne optische Unterstützung.

Besondere Gefahren im Hochregallager

  • Hohe Regale, automatisierte Fördertechnik.

  • Mögliche herabfallende Ladungsträger bei Erschütterungen, Bränden oder Explosion.

Bewertung der Gefährdungen

  • Eintrittswahrscheinlichkeit (E): 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch)

  • Schadensausmaß (S): 1 (gering) bis 5 (tödlich)

  • Risikozahl (R) = E x S: 1–5 = geringes Risiko

  • 6–10 = mittleres Risiko

  • 11–15 = hohes Risiko

  • 16–25 = sehr hohes Risiko

Beispielhafte (vereinfachte) Darstellung:

Nr.

Gefährdung

E

S

R

Erläuterung

1

Brand im Hochregallager

3

4

12

Ausbreitung, Rauch, schwer zugänglich, große Höhen

2

Brand im Labor

3

4

12

Umgang mit brennbaren Stoffen, hohe Gefahr bei unsachgemäßem Handling

3

Explosion in Labor/Anlage

2

5

10

Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, aber katastrophale Folgen

4

Chemische Exposition

3

3

9

Reizung, Gesundheitsschäden, Verätzungen in Laborbereichen

5

Technische Störungen

4

2

8

Relativ häufig, kann Evakuierung verzögern (z. B. Stromausfall)

6

Panik & Verletzungen

4

3

12

Hohe Personenzahl, enge Bereiche, unsichere Flucht, Risiko für Drängeln und Stürze

7

Sabotage/Terrorismus

2

5

10

Weniger wahrscheinlich, jedoch potenziell sehr schwerwiegende Folgen

8

Naturkatastrophen

2

3

6

Regionabhängig, kann erhebliche Gebäude- und Wegeschäden verursachen

9

Taubstumme Mitarbeitende

-

-

-

Keine eigene Gefährdung, aber erhöhtes Risiko bei allen oben genannten Ereignissen, da Kommunikation erschwert ist

Maßnahmenkatalog

Anhand der bewerteten Gefährdungen werden hier detaillierte Maßnahmen vorgeschlagen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Evakuierungspläne und -übungen: Erstellung, Aushang und regelmäßige Aktualisierung von Lageplänen in allen relevanten Bereichen (inkl. Hochregallager, Labortrakt).

  • Mindestens jährliche Evakuierungsübungen.

  • Zusätzliche Übungen speziell für Laborpersonal und Hochregallager-Mitarbeitende, um besondere Risiken abzudecken.

Angepasste Alarmierungsformen für taubstumme Mitarbeitende

  • Neben akustischen Signalen (Sirenen, Durchsagen) auch optische Blitzleuchten in Werkshallen, Laboren, Sanitärbereichen.

  • Schriftliche und/oder Piktogramm-Anzeigen auf Monitoren und Anzeigetafeln (digitales Warnsystem).

Sammelstellenkonzept

  • Sammelplatzsteelen im Außenbereich klar erkennbar und gut zugänglich platzieren.

  • Ggf. farbliche Markierung oder Nummerierung, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen (z. B. Blau = Sammelstelle A, Grün = Sammelstelle B etc.).

  • Schulung aller Mitarbeitenden, wo sie sich im Evakuierungsfall einfinden müssen.

Zugangskontrolle im Evakuierungsfall

  • Festlegung, ob im Notfall die elektronischen Zutrittssysteme in „Fail-Safe“-Zustand übergehen (Türen entriegeln sich automatisch).

  • Kritische Bereiche (z. B. Labor mit biologischer Sicherheitsstufe) können abweichende Mechanismen haben: Notfallschließsystem, aber Fluchttüren nach außen frei.

Unterstützung für beeinträchtigte Personen

  • Identifizierung von Mitarbeitenden mit Einschränkungen (z. B. Taubstumme, Rollstuhlfahrer) und Zuweisung von Evakuierungshelfern.

  • Klare Kennzeichnung der Sammelstellen mit barrierefreien Zugängen.

Verhaltensanweisungen

  • Einheitliche betriebliche Regelungen und Checklisten: Ruhe bewahren

  • Maschinen sicher herunterfahren, falls zeitlich machbar (Ausnahme: akute Gefahrenlage)

  • Fluchtwege nutzen und nicht die Aufzüge (außer spezielle Evakuierungsaufzüge, falls vorhanden)

  • Sammelstelle aufsuchen

  • Rückmeldung an Vorgesetzte oder Einsatzleitung

Sensibilisierung

  • Aufklärung über mögliche Panikreaktionen.

  • Trainings zur Selbstbeherrschung und gegenseitigen Hilfe.

  • „Buddy-System“ für taubstumme Mitarbeitende oder Personen, die sich in lauten Bereichen aufhalten.

Technische Maßnahmen

  • Brandschutztechnik: automatische Brandmeldeanlage (BMA), auch in Hochregallagern und Laboren.

  • ausreichend dimensionierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).

  • Sprinkleranlagen oder alternative Löschsysteme (z. B. Gaslöschanlage in empfindlichen Laboren).

  • Vorrichtungen zur Brandfrüherkennung (z. B. Ansaugrauchmelder in Hochregallagern).

Explosionsschutz

  • Identifikation explosionsgefährdeter Bereiche (z. B. ATEX-Zonen im Labor).

  • Implementierung explosionsgeschützter Geräte (elektrische Apparate, Beleuchtung).

  • Explosionsschutz-Dokumentation gemäß GefStoffV.

Gefahrstoffsicherheit

  • Dicht schließende Sicherheitsschränke in den Laboren, Absaugsysteme, Gaswarnanlagen.

  • Klar beschriftete Behälter, Sicherheitsdatenblätter jederzeit verfügbar.

Notstromversorgung

  • Bereitstellung von Notstromaggregaten für kritische Systeme (Alarmierung, Sicherheitsbeleuchtung, ggf. automatisierte Türen).

  • Regelmäßige Wartung und Testläufe.

Flucht- und Rettungsweggestaltung

  • Ausreichende Breite der Flure und Treppenhäuser, keine Stolperstellen, keine Lagerung von Gegenständen.

  • Eindeutige Kennzeichnung mittels beleuchteter Fluchtwegschilder und optischer Leitstreifen am Boden (bei Verrauchung).

Elektronisches Zutrittskontrollsystem

  • Im Notfall automatisches Entriegeln aller Fluchttüren.

  • Systemanbindung an BMA, damit Türen nicht verriegelt bleiben, wenn Alarm ausgelöst wird.

  • Redundante Sicherung gegen Stromausfall (USV).

Alarm- und Meldeplan

  • Definierte Meldekette: Wer alarmiert wen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst)?

  • Festlegung eines zentralen Meldungseingangs (z. B. Werkschutz-Zentrale).

Zuständigkeiten

  • Krisenstab: Koordiniert alle Abläufe, übernimmt strategische Entscheidungen und Kommunikation mit Behörden.

  • Evakuierungshelfer: Leitet Mitarbeitende zu den Fluchtwegen und überprüft Räumlichkeiten (sofern gefahrlos möglich).

  • Brandschutzhelfer: Bekämpft Entstehungsbrände mit Feuerlöschern bis Eintreffen der Feuerwehr (falls gefahrlos möglich).

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Beratung, Dokumentation, Koordinierung von Unterweisungen und Übungen.

Nachbereitung

  • Protokoll jeder Evakuierung (Real-Notfall oder Übung).

  • Mängelliste und Verbesserungsmaßnahmen (z. B. unzureichende Beschilderung, engpassbedingte Staus).

  • Kontinuierliche Verbesserungen: Einpflegen der Erfahrungen aus Übungen in die Notfallpläne.

Risikoermittlung und Bewertung (Beispiel)

Beurteilungspunkt

Bewertung

Arbeitsbereich

Hochregallager, Lagerhalle

Gefährdung

Brand (z. B. durch technische Defekte, Überhitzung, entzündliche Stoffe)

Personenanzahl / betroffene Gruppen

Ca. 50 Mitarbeiter in der Schicht, zusätzlich externe Dienstleister (Staplerfahrer, etc.)

Eintrittswahrscheinlichkeit (E)

3 (mittel)

Ausmaß (S)

4 (lebensbedrohlich durch Rauch, Hitze, Einsturz)

Risikozahl (R) = E x S

12 (hohes Risiko)

Vorhandene Schutzmaßnahmen

Brandmeldeanlage, Sprinkler, Feuerlöscher, Brandschutzhelfer, Fluchtwege

Verbesserungsbedarf

Erweiterung RWA, häufigere Wartung elektronischer Systeme, Training zum Umgang mit Feuer

Verantwortlic

Lagerleitung, Sicherheitsfachkraft, Technische Abteilung

Umsetzungsfrist

6 Monate

Fortlaufende Kontrolle / Dokumentation

jährliche Prüfung, Brandschutzübung zwei Mal jährlich

Formblatt B: Maßnahmenkatalog (auszugsweise)

Nr.

Gefährdung

Konkrete Maßnahmen

Verantwortlich

Verantwortlich

Kontrolle

1

Brand (Hochregallager)

- Wartungsvertrag für Regalbediengeräte, regelmäßige Kontrolle Kabel/Steckverbindungen- Zusätzliche Rauchmelder oder Ansaugrauchmelder in höher gelegenen Bereichen- Verpflichtende Brandschutzunterweisung für Staplerfahrer

Lagerleitung / Sicherheitsfachkraft

3 Monate

Prüfung durch externe Brandschutzexperten

2

Brand/Explosion (Labore)

- Explosionsschutzdokument für Bereiche mit entzündlichen Gasen- Rauchabzüge, Detektoren, Notduschen in den Laboren- Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe, Kennzeichnung aller Chemikalien

Laborleitung / Sicherheitsfachkraft

6 Monate

Interne Audits, Behördenbegehung (Gewerbeaufsicht)

3

Technischer Ausfall (Zutritt)

- Notstrom-Backup für Zutrittskontrollsystem- Konfiguration „Fail-Safe“ (Türen entriegeln sich bei Stromausfall)- Monatlicher Funktionstest und Batteriewechsel in Readern

IT-Abteilung / Werkschutz

2 Monate

Regelmäßiges Reporting an Management

4

Panik bei Evakuierung

- Verbreiterung von Fluchtwegen, Kennzeichnung Engstellen- Klare Kommunikation: Aushang von Notfallanweisungen, Vorbereitung digitaler Hinweise für taubstumme Mitarbeitende- Mehr Evakuierungshelfer als üblich (hohe Personendichte)

Sicherheitsfachkraft / Personalabteilung

3 Monate

Evakuierungsübungen, Nachbesprechungen

5

Kommunikation (taubstumme MA)

- Optisches Alarmsystem: Blitzleuchten und LED-Bildschirme bei Alarm- Piktogramme in Fluchtwegen und an Sammelplatzsteelen- Spezielle Schulung der Evakuierungshelfer im Umgang mit taubstummen Mitarbeitenden

Personalabteilung / IT für Displaysysteme

4 Monate

Feedbackrunden mit betroffenen Mitarbeitenden

6

Chemische Gefährdung (Labore)

- Strikte Trennung von Gefahrstoff-Lagern und Laborbereichen mit Fluchtwegen- Beschränkung der Lagerung auf Tagesbedarf- Evakuierungs-Sirenen mit Blitzfunktion in jedem Laborraum

Laborleitung / Sicherheitsbeauftragte

6 Monate

Regelmäßige Gefahrstoff- und Arbeitssicherheitsunterweisung

7

Sabotage/Terrorismus

- Verstärkte Zugangskontrolle, Videoüberwachung sensibler Bereiche (Labore, Serverräume)- Schulungen zum Erkennen von verdächtigen Gegenständen/Verhalten- Notfallplan mit direkter Einbindung von Polizei

Werkschutz / Krisenstab

9 Monate

Halbjährlich Krisenstab-Meeting, Lageüberprüfung

Formblatt C: Unterweisungs- und Schulungsplan

Maßnahme

Zielgruppe

Inhalt

Intervall

Verantwortlich

Allgemeine Evakuierungsschulung

Alle Mitarbeitenden

- Grundlegendes Verhalten bei Alarm- Kennen der Sammelstellensteelen und Fluchtwege- Panikvermeidung

Jährlich, bei Neueintritt

Personalabteilung, Sifa

Brandschutzhelfer-Schulung (speziell für Lager)

Ausgewählte Lager-Mitarbeitende

- Umgang mit Löschmitteln- Erste Brandbekämpfung- Räumung des Hochregallagers

Alle 2 Jahre

Externer Brandschutztrainer

Laborunterweisung (Gefahrstoffe, Brand, Explosion)

Laborpersonal

- Richtiger Umgang mit Chemikalien- Notfallmaßnahmen bei Freisetzung- Explosionsschutz

Halbjährlich

Laborleitung, Sifa

Umgang mit taubstummen Mitarbeitenden

Evakuierungshelfer, Führungskräfte

- Kommunikation über Zeichensprache/Piktogramme- Eingehen auf individuelle Bedürfnisse- Spezielle Alarmierung

Jährlich (Praxis-Workshop)

Personalabteilung, Fachdolmetscher

Erste-Hilfe-Kurse

Ausgewählte Ersthelfer (mind. 5 % der Belegschaft)

- Basismaßnahmen der Ersten Hilfe- Evakuierung verletzter Personen- Rettungskette

Alle 2 Jahre

Betriebsarzt, externe Rettungsorganisation

Jährliche Prüfung der Wirksamkeit

  • Evakuierungsübungen mindestens einmal pro Jahr für alle.

  • Zusätzliche Übungen für Hochrisikobereiche (Labore, Hochregallager).

  • Erfassung und Auswertung in Übungsprotokollen (Was lief gut, was nicht?).

ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschuss)

  • Mindestens quartalsweise Abstimmung über festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge.

  • Dokumentation der Beschlüsse und Maßnahmenplanung.

Regelmäßige Wartung und Tests

  • Brandschutz- und Alarmierungsanlagen, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen.

  • Software- und Hardware-Updates für das Zutrittskontrollsystem.

  • Überprüfung der baulichen Gegebenheiten im Hochregallager und in Laboren auf neue Vorschriften.

Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

  • Bei Änderungen in Prozessen, Anlagen, Personalstruktur (z. B. neue Laborbereiche, Umbauten in Regallagern).

  • Nach realen Zwischenfällen oder Unfällen.

Dokumentation

  • Alle Unterlagen (Formblätter, Übungsprotokolle, Schulungsnachweise, Wartungsberichte) werden archiviert und stehen Behörden bei Kontrollen zur Verfügung.

  • Compliance-Nachweis gegenüber Versicherungen.

Muster-Formblatt „Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung“

Geltungsbereich

Gesamtbetrieb (2000 MA), inkl. Hochregallager, Labortrakt, Verwaltung, Kantine

Gefährdungen

Brand, Explosion, Chem. Stoffe, Panik, Sabotage, Naturgewalten, taubstumme Mitarbeitende (Barrieren)…

Personengruppen / Externe

Eigene Mitarbeitende, Leiharbeiter, Fremdfirmen, Besucher, taubstumme Mitarbeitende

Risikobewertung (Wesentliche R)

Siehe Risikotabelle (z. B. R=10–12 für Brand, Explosion)

Bestehende Maßnahmen

- Brandmeldeanlage, Sprinkler (in Teilen)- Evakuierungspläne, Beschilderung- Übung jährlich

Zusätzliche Maßnahmen erforderlich

- Optisches Alarmierungssystem für Taubstumme- Erweiterte RWA im Hochregallager- Explosionsschutzdokument Labor

Verantwortlich

Geschäftsleitung, Sicherheitsfachkraft, Lagerleitung, Laborleitung, Werkschutz

Umsetzung bis

6–12 Monate (gestaffelt nach Priorität)

Wirksamkeitskontrolle

- Jährliche Evakuierungsübung- ASA-Sitzungen (vierteljährlich)- Protokollierung jeder Maßnahme

Unterschriften

GF: _____________ Sifa: _____________ Datum: _____________

   

Hinweise für die Praxis

  • Bei der praktischen Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden (Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, ggf. Brandschutzdienststellen) ratsam.

  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch im Arbeitssicherheitsausschuss sowie konsequentes Dokumentieren von Übungen und Unterweisungen sorgen dafür, dass das Evakuierungskonzept kontinuierlich verbessert und auf dem neuesten Stand gehalten wird.

  • Die Einbindung von Mitarbeitenden mit besonderen Anforderungen (z. B. Taubstumme) sollte immer individuell abgestimmt sein – möglicherweise ist im Einzelfall eine persönliche Assistenz durch speziell geschulte Evakuierungshelfer notwendig.