Evakuierung: Mustergefährdungsbeurteilung
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Mustergefährdungsbeurteilung: Evakuierung eines Großunternehmens
Eine strukturierte und sorgfältig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Organisation einer sicheren, schnellen und effizienten Evakuierung in einem Großunternehmen. Ziel ist es, alle relevanten Gefährdungen zu identifizieren, diese zu bewerten und daraus konkrete organisatorische, technische sowie personelle Maßnahmen abzuleiten, damit eine effektive Evakuierung jederzeit gewährleistet ist.
Rechtliche Grundlagen und Betreiberverantwortung
- Rechtliche
- Aufbau
- Gefährdungen
- Bewertung
- Maßnahmenkatalog
- Umsetzung
- Formblatt A
- Kontinuierliche
- Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Ableitung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Vorschriften zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung von technischen Anlagen (z. B. Aufzüge, Regalanlagen, Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen).
DGUV Vorschriften und Regeln (z. B. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 113-001, DGUV Information 205-033)
Enthalten praxisnahe Informationen zu organisatorischen, technischen und personellen Schutzmaßnahmen.
Spezielle Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Festlegung von Fluchtweg-, Rettungsweg- und Brandschutzanforderungen.
Vorgaben zur Gestaltung der Alarmierung, Bereitstellung von Brandschutzeinrichtungen und Kennzeichnungen (ASR A1.3, ASR A2.3).
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bei Laborbetrieben besonders relevant: Umgang mit gefährlichen Chemikalien und biologischen Arbeitsstoffen.
Ggf. Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bei entzündbaren Stoffen.
Betreiberverantwortung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen zu treffen, um eine schnelle und sichere Evakuierung zu gewährleisten.
Haftungsrisiko: Unterlassung oder mangelhafte Umsetzung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Krisenstab/Notfallmanagementteam
Zusammensetzung: Geschäftsführung, Sicherheitsfachkraft, Werkschutz, Betriebsarzt, Laborleitung, Lagerleitung, Personalvertretung, ggf. Kommunikationsabteilung.
Aufgabe: Steuerung und Koordination aller Maßnahmen während einer Evakuierung, Kommunikation mit Rettungskräften und Behörden, Entscheidungsfindung in Echtzeit.
Evakuierungs- und Brandschutzhelfer
Ermittlung der notwendigen Helferanzahl (Empfehlung: je nach Gefährdung und Gebäudegröße ca. 5 % der Belegschaft).
Aufgabengebiete: Räumung von Gebäuden, Unterstützung von Personen mit Behinderungen, erste Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden, Einweisung der Feuerwehr.
Kommunikation und Alarmierung
Mehrkanalige Alarmierung (akustische Sirenen, Durchsagen, optische Signale) zur Unterstützung taubstummer Mitarbeitender sowie arbeitender Personen in lauten Bereichen (z. B. Produktion).
Nutzung von Betriebs-App, E-Mail oder SMS-Verteiler für Führungskräfte.
Warnleuchten in den Bereichen mit hoher Lärmbelastung oder bei Mitarbeitenden mit Hörbeeinträchtigung.
Flucht- und Rettungswege
Beschilderung und Beleuchtung gem. Arbeitsstättenverordnung/ASR A1.3.
Türen müssen im Panikfall leicht zu öffnen sein (Notausgänge ohne Schlüsselzwang).
Barrierefreie Fluchtwege für Mitarbeitende mit Handicap (Rollstühle, taubstumme Mitarbeitende mit spezieller Wegweisung).
Sammelstellen
Eindeutige Kennzeichnung durch Sammelplatzsteelen mit beschrifteten Bereichs- oder Alphabetcodes (z. B. Sammelpunkt A, B, C…).
Verteilt auf dem Firmengelände, sodass sich keine Überfüllung bildet.
Ausreichende Beleuchtung, stabile Beschilderung, idealerweise Wetterschutz oder ausreichende Rettungsdecken bei Kälte.
Brand
Besonders in Hochregallagern (Papier, Karton, Holzpaletten), Laboren mit brennbaren Stoffen.
Gefahr schneller Brandausbreitung, starke Rauchentwicklung durch Kunststoffe, Chemikalien oder Verpackungen.
Explosion
Mögliche Entstehung durch leicht entzündbare Dämpfe, Gase oder Stäube im Hochregallager oder Labor.
Hohe Druckwelle, Trümmerflug, Lebensgefahr.
Gefahrstoffaustritt (Chemische Substanzen)
Labore mit potenziell giftigen, ätzenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Risiko von Atemwegsreizungen, Verätzungen, Vergiftungen.
Technische Störungen
Stromausfall (Beeinträchtigung des Zutrittskontrollsystems, Notbeleuchtung muss greifen).
Ausfall der automatischen Regalbediengeräte im Hochregallager (Blockade der Verkehrswege).
Kommunikationsstörungen (Ausfall von Durchsage- oder Warnsystemen).
Naturkatastrophen (Sturm, Hochwasser, Erdbeben)
Beschädigung von Gebäudeteilen, Blockade von Flucht- und Rettungswegen.
Mögliches Versagen von Notstrom und kritischen Versorgungseinrichtungen.
Sabotage/Terrorakte
Unbefugte Zutritte trotz Zutrittskontrollsystem (manipulierte oder gestohlene Ausweise).
Zielgerichtete Störung des Betriebes oder Gefährdung.
Panik & Verletzungen während der Flucht
Bei 2000 Mitarbeitenden besteht hohes Gedrängepotenzial.
Verletzungsgefahr durch Stürze, Stolpern, Drängeln.
Fehlverhalten einzelner, unzureichende Kennzeichnung oder Informationsmängel für taubstumme Mitarbeitende.
Bewertung der Gefährdungen
Eintrittswahrscheinlichkeit (E): 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch)
Schadensausmaß (S): 1 (gering) bis 5 (tödlich)
Risikozahl (R) = E x S: 1–5 = geringes Risiko
6–10 = mittleres Risiko
11–15 = hohes Risiko
16–25 = sehr hohes Risiko
Beispielhafte (vereinfachte) Darstellung:
Nr. | Gefährdung | E | S | R | Erläuterung |
1 | Brand im Hochregallager | 3 | 4 | 12 | Ausbreitung, Rauch, schwer zugänglich, große Höhen |
2 | Brand im Labor | 3 | 4 | 12 | Umgang mit brennbaren Stoffen, hohe Gefahr bei unsachgemäßem Handling |
3 | Explosion in Labor/Anlage | 2 | 5 | 10 | Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, aber katastrophale Folgen |
4 | Chemische Exposition | 3 | 3 | 9 | Reizung, Gesundheitsschäden, Verätzungen in Laborbereichen |
5 | Technische Störungen | 4 | 2 | 8 | Relativ häufig, kann Evakuierung verzögern (z. B. Stromausfall) |
6 | Panik & Verletzungen | 4 | 3 | 12 | Hohe Personenzahl, enge Bereiche, unsichere Flucht, Risiko für Drängeln und Stürze |
7 | Sabotage/Terrorismus | 2 | 5 | 10 | Weniger wahrscheinlich, jedoch potenziell sehr schwerwiegende Folgen |
8 | Naturkatastrophen | 2 | 3 | 6 | Regionabhängig, kann erhebliche Gebäude- und Wegeschäden verursachen |
9 | Taubstumme Mitarbeitende | - | - | - | Keine eigene Gefährdung, aber erhöhtes Risiko bei allen oben genannten Ereignissen, da Kommunikation erschwert ist |
Maßnahmenkatalog
Anhand der bewerteten Gefährdungen werden hier detaillierte Maßnahmen vorgeschlagen.
Organisatorische Maßnahmen
Evakuierungspläne und -übungen: Erstellung, Aushang und regelmäßige Aktualisierung von Lageplänen in allen relevanten Bereichen (inkl. Hochregallager, Labortrakt).
Mindestens jährliche Evakuierungsübungen.
Zusätzliche Übungen speziell für Laborpersonal und Hochregallager-Mitarbeitende, um besondere Risiken abzudecken.
Angepasste Alarmierungsformen für taubstumme Mitarbeitende
Neben akustischen Signalen (Sirenen, Durchsagen) auch optische Blitzleuchten in Werkshallen, Laboren, Sanitärbereichen.
Schriftliche und/oder Piktogramm-Anzeigen auf Monitoren und Anzeigetafeln (digitales Warnsystem).
Sammelstellenkonzept
Sammelplatzsteelen im Außenbereich klar erkennbar und gut zugänglich platzieren.
Ggf. farbliche Markierung oder Nummerierung, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen (z. B. Blau = Sammelstelle A, Grün = Sammelstelle B etc.).
Schulung aller Mitarbeitenden, wo sie sich im Evakuierungsfall einfinden müssen.
Zugangskontrolle im Evakuierungsfall
Festlegung, ob im Notfall die elektronischen Zutrittssysteme in „Fail-Safe“-Zustand übergehen (Türen entriegeln sich automatisch).
Kritische Bereiche (z. B. Labor mit biologischer Sicherheitsstufe) können abweichende Mechanismen haben: Notfallschließsystem, aber Fluchttüren nach außen frei.
Unterstützung für beeinträchtigte Personen
Identifizierung von Mitarbeitenden mit Einschränkungen (z. B. Taubstumme, Rollstuhlfahrer) und Zuweisung von Evakuierungshelfern.
Klare Kennzeichnung der Sammelstellen mit barrierefreien Zugängen.
Verhaltensanweisungen
Einheitliche betriebliche Regelungen und Checklisten: Ruhe bewahren
Maschinen sicher herunterfahren, falls zeitlich machbar (Ausnahme: akute Gefahrenlage)
Fluchtwege nutzen und nicht die Aufzüge (außer spezielle Evakuierungsaufzüge, falls vorhanden)
Sammelstelle aufsuchen
Rückmeldung an Vorgesetzte oder Einsatzleitung
Sensibilisierung
Aufklärung über mögliche Panikreaktionen.
Trainings zur Selbstbeherrschung und gegenseitigen Hilfe.
„Buddy-System“ für taubstumme Mitarbeitende oder Personen, die sich in lauten Bereichen aufhalten.
Technische Maßnahmen
Brandschutztechnik: automatische Brandmeldeanlage (BMA), auch in Hochregallagern und Laboren.
ausreichend dimensionierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
Sprinkleranlagen oder alternative Löschsysteme (z. B. Gaslöschanlage in empfindlichen Laboren).
Vorrichtungen zur Brandfrüherkennung (z. B. Ansaugrauchmelder in Hochregallagern).
Explosionsschutz
Identifikation explosionsgefährdeter Bereiche (z. B. ATEX-Zonen im Labor).
Implementierung explosionsgeschützter Geräte (elektrische Apparate, Beleuchtung).
Explosionsschutz-Dokumentation gemäß GefStoffV.
Gefahrstoffsicherheit
Dicht schließende Sicherheitsschränke in den Laboren, Absaugsysteme, Gaswarnanlagen.
Klar beschriftete Behälter, Sicherheitsdatenblätter jederzeit verfügbar.
Notstromversorgung
Bereitstellung von Notstromaggregaten für kritische Systeme (Alarmierung, Sicherheitsbeleuchtung, ggf. automatisierte Türen).
Regelmäßige Wartung und Testläufe.
Alarm- und Meldeplan
Definierte Meldekette: Wer alarmiert wen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst)?
Festlegung eines zentralen Meldungseingangs (z. B. Werkschutz-Zentrale).
Zuständigkeiten
Krisenstab: Koordiniert alle Abläufe, übernimmt strategische Entscheidungen und Kommunikation mit Behörden.
Evakuierungshelfer: Leitet Mitarbeitende zu den Fluchtwegen und überprüft Räumlichkeiten (sofern gefahrlos möglich).
Brandschutzhelfer: Bekämpft Entstehungsbrände mit Feuerlöschern bis Eintreffen der Feuerwehr (falls gefahrlos möglich).
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Beratung, Dokumentation, Koordinierung von Unterweisungen und Übungen.
Risikoermittlung und Bewertung (Beispiel)
Beurteilungspunkt | Bewertung |
Arbeitsbereich | Hochregallager, Lagerhalle |
Gefährdung | Brand (z. B. durch technische Defekte, Überhitzung, entzündliche Stoffe) |
Personenanzahl / betroffene Gruppen | Ca. 50 Mitarbeiter in der Schicht, zusätzlich externe Dienstleister (Staplerfahrer, etc.) |
Eintrittswahrscheinlichkeit (E) | 3 (mittel) |
Ausmaß (S) | 4 (lebensbedrohlich durch Rauch, Hitze, Einsturz) |
Risikozahl (R) = E x S | 12 (hohes Risiko) |
Vorhandene Schutzmaßnahmen | Brandmeldeanlage, Sprinkler, Feuerlöscher, Brandschutzhelfer, Fluchtwege |
Verbesserungsbedarf | Erweiterung RWA, häufigere Wartung elektronischer Systeme, Training zum Umgang mit Feuer |
Verantwortlic | Lagerleitung, Sicherheitsfachkraft, Technische Abteilung |
Umsetzungsfrist | 6 Monate |
Fortlaufende Kontrolle / Dokumentation | jährliche Prüfung, Brandschutzübung zwei Mal jährlich |
Formblatt B: Maßnahmenkatalog (auszugsweise)
Nr. | Gefährdung | Konkrete Maßnahmen | Verantwortlich | Verantwortlich | Kontrolle |
1 | Brand (Hochregallager) | - Wartungsvertrag für Regalbediengeräte, regelmäßige Kontrolle Kabel/Steckverbindungen- Zusätzliche Rauchmelder oder Ansaugrauchmelder in höher gelegenen Bereichen- Verpflichtende Brandschutzunterweisung für Staplerfahrer | Lagerleitung / Sicherheitsfachkraft | 3 Monate | Prüfung durch externe Brandschutzexperten |
2 | Brand/Explosion (Labore) | - Explosionsschutzdokument für Bereiche mit entzündlichen Gasen- Rauchabzüge, Detektoren, Notduschen in den Laboren- Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe, Kennzeichnung aller Chemikalien | Laborleitung / Sicherheitsfachkraft | 6 Monate | Interne Audits, Behördenbegehung (Gewerbeaufsicht) |
3 | Technischer Ausfall (Zutritt) | - Notstrom-Backup für Zutrittskontrollsystem- Konfiguration „Fail-Safe“ (Türen entriegeln sich bei Stromausfall)- Monatlicher Funktionstest und Batteriewechsel in Readern | IT-Abteilung / Werkschutz | 2 Monate | Regelmäßiges Reporting an Management |
4 | Panik bei Evakuierung | - Verbreiterung von Fluchtwegen, Kennzeichnung Engstellen- Klare Kommunikation: Aushang von Notfallanweisungen, Vorbereitung digitaler Hinweise für taubstumme Mitarbeitende- Mehr Evakuierungshelfer als üblich (hohe Personendichte) | Sicherheitsfachkraft / Personalabteilung | 3 Monate | Evakuierungsübungen, Nachbesprechungen |
5 | Kommunikation (taubstumme MA) | - Optisches Alarmsystem: Blitzleuchten und LED-Bildschirme bei Alarm- Piktogramme in Fluchtwegen und an Sammelplatzsteelen- Spezielle Schulung der Evakuierungshelfer im Umgang mit taubstummen Mitarbeitenden | Personalabteilung / IT für Displaysysteme | 4 Monate | Feedbackrunden mit betroffenen Mitarbeitenden |
6 | Chemische Gefährdung (Labore) | - Strikte Trennung von Gefahrstoff-Lagern und Laborbereichen mit Fluchtwegen- Beschränkung der Lagerung auf Tagesbedarf- Evakuierungs-Sirenen mit Blitzfunktion in jedem Laborraum | Laborleitung / Sicherheitsbeauftragte | 6 Monate | Regelmäßige Gefahrstoff- und Arbeitssicherheitsunterweisung |
7 | Sabotage/Terrorismus | - Verstärkte Zugangskontrolle, Videoüberwachung sensibler Bereiche (Labore, Serverräume)- Schulungen zum Erkennen von verdächtigen Gegenständen/Verhalten- Notfallplan mit direkter Einbindung von Polizei | Werkschutz / Krisenstab | 9 Monate | Halbjährlich Krisenstab-Meeting, Lageüberprüfung |
Formblatt C: Unterweisungs- und Schulungsplan
Maßnahme | Zielgruppe | Inhalt | Intervall | Verantwortlich |
Allgemeine Evakuierungsschulung | Alle Mitarbeitenden | - Grundlegendes Verhalten bei Alarm- Kennen der Sammelstellensteelen und Fluchtwege- Panikvermeidung | Jährlich, bei Neueintritt | Personalabteilung, Sifa |
Brandschutzhelfer-Schulung (speziell für Lager) | Ausgewählte Lager-Mitarbeitende | - Umgang mit Löschmitteln- Erste Brandbekämpfung- Räumung des Hochregallagers | Alle 2 Jahre | Externer Brandschutztrainer |
Laborunterweisung (Gefahrstoffe, Brand, Explosion) | Laborpersonal | - Richtiger Umgang mit Chemikalien- Notfallmaßnahmen bei Freisetzung- Explosionsschutz | Halbjährlich | Laborleitung, Sifa |
Umgang mit taubstummen Mitarbeitenden | Evakuierungshelfer, Führungskräfte | - Kommunikation über Zeichensprache/Piktogramme- Eingehen auf individuelle Bedürfnisse- Spezielle Alarmierung | Jährlich (Praxis-Workshop) | Personalabteilung, Fachdolmetscher |
Erste-Hilfe-Kurse | Ausgewählte Ersthelfer (mind. 5 % der Belegschaft) | - Basismaßnahmen der Ersten Hilfe- Evakuierung verletzter Personen- Rettungskette | Alle 2 Jahre | Betriebsarzt, externe Rettungsorganisation |
Jährliche Prüfung der Wirksamkeit
Evakuierungsübungen mindestens einmal pro Jahr für alle.
Zusätzliche Übungen für Hochrisikobereiche (Labore, Hochregallager).
Erfassung und Auswertung in Übungsprotokollen (Was lief gut, was nicht?).
ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschuss)
Mindestens quartalsweise Abstimmung über festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge.
Dokumentation der Beschlüsse und Maßnahmenplanung.
Regelmäßige Wartung und Tests
Brandschutz- und Alarmierungsanlagen, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen.
Software- und Hardware-Updates für das Zutrittskontrollsystem.
Überprüfung der baulichen Gegebenheiten im Hochregallager und in Laboren auf neue Vorschriften.
Muster-Formblatt „Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung“
Geltungsbereich | Gesamtbetrieb (2000 MA), inkl. Hochregallager, Labortrakt, Verwaltung, Kantine |
Gefährdungen | Brand, Explosion, Chem. Stoffe, Panik, Sabotage, Naturgewalten, taubstumme Mitarbeitende (Barrieren)… |
Personengruppen / Externe | Eigene Mitarbeitende, Leiharbeiter, Fremdfirmen, Besucher, taubstumme Mitarbeitende |
Risikobewertung (Wesentliche R) | Siehe Risikotabelle (z. B. R=10–12 für Brand, Explosion) |
Bestehende Maßnahmen | - Brandmeldeanlage, Sprinkler (in Teilen)- Evakuierungspläne, Beschilderung- Übung jährlich |
Zusätzliche Maßnahmen erforderlich | - Optisches Alarmierungssystem für Taubstumme- Erweiterte RWA im Hochregallager- Explosionsschutzdokument Labor |
Verantwortlich | Geschäftsleitung, Sicherheitsfachkraft, Lagerleitung, Laborleitung, Werkschutz |
Umsetzung bis | 6–12 Monate (gestaffelt nach Priorität) |
Wirksamkeitskontrolle | - Jährliche Evakuierungsübung- ASA-Sitzungen (vierteljährlich)- Protokollierung jeder Maßnahme |
Unterschriften | GF: _____________ Sifa: _____________ Datum: _____________ |
Hinweise für die Praxis
Bei der praktischen Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden (Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, ggf. Brandschutzdienststellen) ratsam.
Regelmäßiger Erfahrungsaustausch im Arbeitssicherheitsausschuss sowie konsequentes Dokumentieren von Übungen und Unterweisungen sorgen dafür, dass das Evakuierungskonzept kontinuierlich verbessert und auf dem neuesten Stand gehalten wird.
Die Einbindung von Mitarbeitenden mit besonderen Anforderungen (z. B. Taubstumme) sollte immer individuell abgestimmt sein – möglicherweise ist im Einzelfall eine persönliche Assistenz durch speziell geschulte Evakuierungshelfer notwendig.