Unterstützungsbedarf mit den Betroffenen klären
Die Planung berücksichtigt dauerhafte und vorübergehende Einschränkungen der Selbstrettung. Dazu gehören unter anderem eingeschränkte Mobilität, Hör- oder Sehfähigkeit sowie Schwierigkeiten bei Orientierung und Verständnis. Der Bedarf wird mit der betroffenen Person und den zuständigen Fachstellen besprochen. Im Mittelpunkt stehen erforderliche Handlungen und geeignete Unterstützung, nicht eine unnötige Erfassung medizinischer Einzelheiten. Arbeitsort, typische Aufenthaltsbereiche und Arbeitszeiten werden einbezogen. Auch Besprechungen auf anderen Ebenen oder wechselnde Einsatzorte können den Ablauf verändern. Die Organisation bietet einen vertraulichen Weg, neuen oder veränderten Unterstützungsbedarf zu melden. Für nicht vorab bekannte Besucher werden allgemeine geeignete Verfahren vorbereitet. Unterstützung darf nicht davon abhängen, dass eine Person ihre gesamte persönliche Situation öffentlich erläutert.
Barrierefreie Evakuierung und bedarfsgerechte Unterstützung
Alarmierung und Orientierung individuell zugänglich machen
Die vorgesehene Warnung muss die betroffene Person unter realen Bedingungen erreichen und verständlich sein. Akustische, optische und weitere geeignete Informationen werden entsprechend dem Bedarf kombiniert. Die ergänzenden Anforderungen der ASR V3a.2 werden im jeweiligen Anwendungsbereich berücksichtigt. Ein vorhandener Alarmgeber belegt noch keine wirksame Wahrnehmung. Hilfsmittel, Gehörschutz, Raumakustik und fehlende Sichtverbindungen können die Wirkung beeinflussen. Die Prüfung erfolgt daher am tatsächlichen Aufenthaltsort. Auch die weitere Orientierung wird betrachtet: Türen müssen bedienbar, Hinweise erkennbar und Anweisungen verständlich sein. Persönliche technische Geräte können unterstützen, benötigen aber einen geeigneten Umgang mit Ausfall oder Nichtverfügbarkeit. Die notwendige Grundfunktion wird nicht ungeprüft auf private Smartphones verlagert.
Hilfe bis zum geeigneten Schutzort durchplanen
Der Unterstützungsablauf beschreibt Alarmkontakt, Treffpunkt, Weg, eingesetzte Mittel und die zuständigen Personen. Vertretungen und gleichzeitig auftretende Unterstützungsbedarfe werden berücksichtigt. Evakuierungshilfen werden nach konkreter Person, Weg und Herstellerbedingungen ausgewählt. Ihre Bedienung wird praktisch erlernt. Improvisiertes Tragen auf Treppen wird nicht als Standardlösung eingeplant. Ein vorgesehener geschützter Wartebereich benötigt eine fachlich bestätigte Eignung, verlässliche Kommunikation und eine gesicherte weitere Rettungsorganisation. Das Erreichen dieses Bereichs ist noch nicht automatisch der Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen. Der Aufenthaltsort wird eindeutig gemeldet. Aufzüge werden nur genutzt, wenn sie für die betreffende Evakuierungsstrategie ausdrücklich vorgesehen und ihre Voraussetzungen nachgewiesen sind. Gewöhnliche Personenaufzüge werden daraus nicht pauschal freigegeben.
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| Warnung | Geeignete Wahrnehmung und Bedeutung | Test am tatsächlichen Aufenthaltsort |
| Begleitung | Zuständige Personen und Vertretung | Erprobter Kontakt und Ablauf |
| Hilfsmittel | Eignung, Standort und Bedienung | Praktische Einweisung |
| Geschützter Bereich | Kommunikation und weitere Rettung | Bestätigte vollständige Schutzfolge |
Aufzüge und besondere Rettungsmittel fachlich einbinden
Für speziell vorgesehene Evakuierungsaufzüge werden bauliche, technische und organisatorische Voraussetzungen gemeinsam geprüft. DIN EN 81-76 behandelt die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen mithilfe von Aufzügen. Die Anwendbarkeit wird anhand der konkreten Anlage bewertet. Ein entsprechender Normbezug ersetzt weder die objektbezogene Planung noch erforderliche Prüfungen und betriebliche Abläufe. Bedienung, Überwachung, Kommunikation und Verhalten bei Nichtverfügbarkeit werden festgelegt. Ein Feuerwehraufzug ist nicht ohne Weiteres eine allgemein nutzbare Selbstrettungslösung. Auch andere Rettungsmittel benötigen einen geeigneten Einsatzbereich und befähigte Anwender. Verfügbare Kapazität und Dauer werden mit dem Unterstützungsbedarf abgeglichen. Ist eine notwendige Unterstützung nicht gesichert, wird die betreffende Nutzung vor Aufnahme angepasst oder erst nach Herstellung der Voraussetzungen freigegeben.
Verfahren respektvoll erproben und aktuell halten
Die praktische Erprobung wird mit den beteiligten Personen abgestimmt und unter sicheren Bedingungen durchgeführt. Sie soll die tatsächliche Eignung zeigen, ohne Menschen bloßzustellen oder unnötigen körperlichen Belastungen auszusetzen. Für riskante Übungsanteile werden geeignete Simulationen oder Trainingsmittel verwendet. Erkenntnisse werden in den persönlichen Ablauf und die allgemeine Organisation übernommen. Änderungen von Arbeitsplatz, Schicht, Hilfsmittel oder Unterstützungsbedarf lösen eine Überprüfung aus. Nur berechtigte Stellen erhalten die erforderlichen personenbezogenen Informationen. Im Ereignisfall müssen die handlungsrelevanten Angaben dennoch rechtzeitig verfügbar sein. Die Startfreigabe bestätigt die tatsächliche Verfügbarkeit des vollständigen Ablaufs. Eine unterschriebene Vereinbarung mit einer einzelnen Hilfsperson genügt nicht, wenn deren Abwesenheit die Unterstützung bereits unterbrechen würde.