Evakuierungsleiter
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Evakuierungsleiter übernimmt bei einer ausgelösten Räumung oder Evakuierung die interne Koordination der vorbereiteten betrieblichen Abläufe, soweit die Organisation ihm diese Funktion zuweist. Die Bezeichnung ist betrieblich verbreitet, aber keine bundesweit einheitlich geregelte gesetzliche Standardfunktion. Umfang und Befugnisse müssen deshalb im Evakuierungskonzept ausdrücklich beschrieben werden. Der Evakuierungsleiter führt nicht die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder eine behördliche Einsatzleitung. Nach deren Eintreffen stellt er vielmehr die betrieblichen Informationen bereit und unterstützt die geordnete Schnittstelle zwischen interner Organisation und externer Einsatzleitung. Je nach Unternehmen kann die Funktion durch einen Betriebsleiter, eine Führungskraft, einen Sicherheitsverantwortlichen oder eine andere geeignete Person wahrgenommen werden. Entscheidend sind Verfügbarkeit, Ortskenntnis, Kommunikationsfähigkeit und die Befugnis, die vorbereiteten internen Maßnahmen wirksam zu koordinieren. Die Rolle darf nicht mit einer uneingeschränkten Entscheidungsgewalt verwechselt werden: technische Freigaben, Rettungseinsätze in Gefahrenbereichen und hoheitliche Maßnahmen verbleiben bei den dafür zuständigen Fach- beziehungsweise Einsatzkräften.
