Betriebsfähigkeit der Evakuierungsorganisation sicherstellen
Evakuierungsfähigkeit als Betriebszustand definieren
Die Betriebsfähigkeit einer Evakuierungsorganisation ist gegeben, wenn Menschen bei einem relevanten Gefahrenereignis rechtzeitig gewarnt, aus gefährdeten Bereichen geführt, an sichere Orte gebracht und dort geordnet erfasst beziehungsweise betreut werden können. Entscheidend ist nicht, ob ein Evakuierungskonzept als Dokument vorhanden ist. Maßgeblich ist, ob bauliche, technische, organisatorische und personelle Voraussetzungen im tatsächlichen Betrieb gleichzeitig wirksam sind. Das gilt während regulärer Arbeitszeiten ebenso wie bei Schichtbetrieb, Veranstaltungen, Fremdfirmeneinsätzen, reduzierter Besetzung oder veränderter Gebäudenutzung. Die Betriebsfähigkeit sollte deshalb als definierter Zustand geführt werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig oder nicht betriebsfähig. Eine eingeschränkte Betriebsfähigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Alarmierungsweg gestört ist, aber ein geprüftes Ersatzverfahren die betroffenen Personen weiterhin zuverlässig erreicht. Nicht betriebsfähig ist die Organisation, wenn eine wesentliche Schutzfunktion fehlt und keine gleichwertige Ersatzmaßnahme verfügbar ist. Eingangsgrößen sind insbesondere Gefährdungsbeurteilung, Belegung, Nutzung, Flucht- und Rettungswege, Alarmierungsstrategie, Evakuierungsabschnitte, Sammelstellen, unterstützungsbedürftige Personengruppen, benannte Verantwortlichkeiten und verfügbare Hilfsmittel. Ausgang des Prozesses ist ein nachvollziehbarer Freigabestatus mit dokumentierten Einschränkungen, Ersatzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und erforderlichen Korrekturen. Betriebsfähigkeit bedeutet damit organisatorische Handlungsfähigkeit vor dem Ereignis und nicht erst eine Reaktion, wenn die Gefahr bereits eingetreten ist.
